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LG Karlsruhe, 22.08.2018 - 3 T 21/18 |
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- BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10
Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von …
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.08.2018 - 3 T 21/18
Zu § 393 BGB ist gefestigte allgemeine Meinung, dass der Zweck des Gesetzes es rechtfertigt, das dort geregelte Aufrechnungsverbot auf Ansprüche auf Erstattung von Folgeschäden eines vorsätzlichen Delikts wie etwa Kostenerstattungsansprüche oder Ansprüche auf Verzugszinsen auszudehnen (BGH, WM 2011, 131).